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Beim Anlagen-Contracting schließt der Energienutzer
mit dem Contractingpartner einen Vertrag (Contract) über
die Versorgung mit Wärme, Strom (oder Kälte) ab.
Darin wird der Contractor mit der Realisierung und Investition
des Anlagenprojektes beauftragt. Refinanziert wird das Anlagen-
Contracting über die Kalkulation eines Nutzenenergiepreises,
den der Energienutzer über die gewählte Betriebsdauer
an den Contractor abzuführen hat.
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